Die höhere Gewichtslimite kommt!!!
Es ist doch noch geschafft! Gestern, am 28. Februar, hat das EU Parlament der neuen Richtlinie „P9 TA(2024)0095 Führerscheine» zugestimmt. Im Grundsatz war die Richtlinie unbestritten. Was aber lange auf der Kippe stand, waren die Anliegen der Wohnmobilisten. Mit dem Abänderungsantrag 83` konnte der Artikel 9, Absatz 2, Buchstaben ha zu unseren Gunsten verbessert werden. Der neue gültige Text lautet:
ha) für die Klasse B ausgestellte Führerscheine gelten zwei Jahre nach ihrer erstmaligen Ausstellung für Krankenwagen im Sinne von Artikel 2 [Absatz 11a] und für andere Sonderfahrzeuge sowie Wohnmobile im Sinne von Artikel 2 [Absatz 11b] dieser Richtlinie, sofern diese Fahrzeuge 4250 kg nicht überschreiten. ….
Das heisst: die EU erlaubt zwei Jahre nach dem Erwerb des Führerausweises B das Fahren von Wohnmobilen bis 4.25 t.
Bis die Regelung in Kraft tritt, vergeht aber noch etwas Zeit. Realistisch ist die Einführung ab 2028. Die genauen Rahmenbedingungen sind noch nicht festgelegt. Die Erhöhung der Gewichtslimite beim Führerschein hat keinen Einfluss bei Maut, Vignettenpflicht oder Schwerverkehrsabgabe.
Wohnmobilland Schweiz möchte Marcel Vanden Clooster (Belgien) ganz herzlich danken. Marcel ist in Brüssel im Namen des internationalen Verbandes, (FICM), bei dem auch Wohnmobilland Schweiz Mitglied ist, drei Jahre lang geweibelt und hat versucht, Parlamentarier und Kommission von den Anliegen der Wohnmobilisten zu überzeugen. Es stand bis am Schluss auf Messersschneide, ob dieser zusätzliche Absatz in die Verordnung aufgenommen wird oder nicht.
Diese Erfolgsgeschichte zeigt deutlich, wie wichtig es ist, dass sich die Wohnmobilfahrer engagieren und zusammenschliessen. Als Mitglied bei einem Verband helfen sie mit, solche Initiativen zu unterstützen.
Auch innerhalb der FICM herrschte lange keine Einigkeit zu diesem Thema. Einige Länder wollten unbedingt die 4.5t Limite, anderen reichte 4.25t. Wohnmobilland Schweiz hat an der letztjährigen Jahresversammlung der FICM vermittelnd gewirkt und zu einer einheitlichen Strategie gegenüber Brüssel aufgerufen. Unser Engagement in der FICM wird geschätzt und wir wurden gebeten, uns im europäischen Vorstand zu engagieren. Mit Veronika Levesque, ein Gründungsmittglied von Wohnmobilland Schweiz, stellen wir eine kompetente Person zur Wahl.
Einen ganz grossen Dank an all unsere Mitglieder und Sponsoren, dank ihrer Unterstützung können wir uns auch für solche Anliegen nicht nur ideell sondern auch finanziell einsetzen. Danken dürfen wir auch all jenen Wohnmobilisten, die irgendwo in Europa eine Mitgliedschaft haben. Nur dank der europäischen Communite können wir diesen Erfolg feiern.
Aufrufen möchten wir all jene, die keine Mitgliedschaft bei uns haben, zeigen Sie sich solidarisch! Werden Sie Mitglied bei Wohnmobilland Schweiz! Mit CHF 65.- pro Jahr bekunden Sie, dass Sie die Arbeit schätzen. Mitgliedschaften bei Facebook oder anderen Social Medien sind zwar interessant, nützen aber der Idee, Wohnmobilisten besser zu positionieren, gar nichts…
Zusatz:
Artikel 2 [Absatz 11b]
11b. „Wohnmobil“ gemäß „Kriterien für die Klasseneinteilung von Fahrzeugen“, „Fahrzeuge mit besonderer Zweckbestimmung“ in Anhang I Teil A Nummer 5.1 der Verordnung (EU) 2018/858 ein Fahrzeug der Klasse M mit einem Wohnbereich, der Sitzgelegenheiten und einen Tisch, getrennte oder durch Umstellung von Sitzen geschaffene Schlafgelegenheiten, Kochgelegenheiten und Einrichtungen zur Unterbringung von Gepäck und sonstigen Gegenständen umfasst, die alle im Wohnbereich fest anzubringen sind;
29.2.2024