ab 2025 endlich legal
Lange hat es gedauert, aber dank Wohnmobilland Schweiz gibt es ab nächstem Jahr endlich einen Wegweiser, wo die Stellplätze ganz offiziell und legal ausgeschildert werden können.
Langer Weg
Schon im Gründungsjahr von Wohnmobilland Schweiz ist uns aufgefallen, dass es nicht so einfach ist, Stellplätze zu signalisieren. Es gab schlichtweg keine Wegweiser für Wohnmobile. Auch das Zusatzschild "Wohnmotorwagen" durfte zwar unter einer Parktafel angebracht werden, nicht aber unter einem Wegweiser. Die Stellplätze konnten also nicht legal von einer Straße oder öffentlichem Grund aus ausgeschildert werden.
Nach einer offiziellen Anfrage an das Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) für einen solchen Wegweiser gab es verschiedene Kontakte mit Juristen des Bundesamtes für Strassen (ASTRA), die der Idee offen gegenüberstanden. Es dauerte jedoch über drei Jahre, bis alles ausgearbeitet und formuliert war und gleichzeitig eine Teilrevision der Signalisationsverordnung anstand. Wohnmobilland Schweiz musste das Anliegen beim ASTRA immer wieder in Erinnerung rufen, bis es nun in die aktuelle Vernehmlassung aufgenommen wurde.
Zurzeit können sich alle Verkehrsverbände, öffentliche und politische Stellen bis Ende September zur Vernehmlassung der Teilrevision der Signalisationsverordnung äussern. Auch Wohnmobilland Schweiz wird dies tun.
Besonders wichtig ist für uns der neue Art. 54 Abs. 3
3. Der Wegweiser «Campingplatz» (4.47) zeigt in die Richtung von Standplätzen für Zelte, Wohnanhänger und Wohnmotorwagen. Der Wegweiser «Wohnwagenplatz» (4.48) zeigt in die Richtung von Standplätzen für Wohnanhänger und Wohnmotorwagen.
Sind Standplätze ausschliesslich Wohnmotorwagen vorbehalten, kann auf dem Signalisationsverordnung Wegweiser «Wohnwagenplatz» anstelle des Symbols «Wohnanhänger» (5.27) das Symbol «Wohnmotorwagen» (5.28) verwendet werden.
Dazu merkt die Kommission mit Absprache Wohnmobilland Schweiz folgenden Text dazu an:
In der Schweiz wird der Wegweiser «Zeltplatz» (4.79) – der nur auf Deutsch so bezeichnet wird – zur Signalisation von rund 380 Campingplätzen verwendet, obwohl nur vier Plätze auf Zelte beschränkt und auf den übrigen Plätzen auch Wohnanhänger und Wohnmotorwagen erlaubt sind. Künftig soll das Signal in der deutschen Fassung deshalb in «Campingplatz» umbenannt werden. Die Anpassung ist auch aus Sicht der touristischen Signalisation sinnvoll, wo für das betreffende Symbol seit jeher der Begriff «Campingplatz» verwendet wird. Auf den Hinweis, wonach die Symbole der Wegweiser «Zeltplatz» und «Wohnwagenplatz» gegebenenfalls auf einer Tafel aufgeführt werden können, kann verzichtet werden. Die Möglichkeit bleibt aber bestehen. Zudem soll neu die Möglichkeit geschaffen werden, Wegweiser zu Stellplätzen für Wohnmotorwagen («Wohnmobile», «Camper») vorzusehen.
Wohnmobilland Schweiz ist schon ein bisschen stolz, dass es nur dank uns einen solchen Wegweiser geben wird. Nun muss die Vernehmlassung abgewartet werden und der Teilrevision der Signalisationsverordnung Ende 2024 inkrafttreten. Danach können die Stellplätze endlich legal und offiziell ihre Zufahrt ausschildern.
Danke allen Mitgliedern, denn auch dank eures Mitgliederbeitrages hatten wir die Zeit, Aufwand und Energie, dafür bis zum Schluss zu kämpfen.
Vorstand Wohnmobilland Schweiz
9.7.2024